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Absolutes Verbot von selbstmitgebrachten Arbeitsmitteln
Das Mitbringen, Bereitstellen und Nutzen von privaten, selbstmitgebrachten Arbeitsmitteln (z. B. Küchenutensilien, Reiben, Messer, technische Geräte) ist im gesamten Betrieb strikt untersagt!
WICHTIG: Selbst mitgebrachte Arbeitsmittel werden unverzüglich und ohne Vorankündigung entsorgt.
Hintergrund und Schutzmaßnahmen
Aus aktuellem Anlass und zur Gewährleistung des Schutzes sowie der körperlichen Unversehrtheit
aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weisen wir nachdrücklich auf diese gesetzliche und
betriebliche Pflicht hin. Die Nutzung nicht freigegebener Werkzeuge stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar und hat in der Vergangenheit bereits zu schweren Verletzungen geführt.
Es sind ausschließlich die vom Unternehmen zur Verfügung gestellten und für den jeweiligen Arbeitsplatz vorgesehenen Arbeitsgeräte zu benutzen.
Garantie für geprüfte Sicherheit
Nur auf Arbeitsmitteln des Unternehmens kann die Garantie gegeben werden, dass es sich um zertifizierte (z. B. CE-Kennzeichnung, GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit) und ordnungsgemäß geprüfte Arbeitsmittel handelt. Diese Werkzeuge entsprechen den strengen gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes und werden regelmäßig auf ihre sichere Funktion kontrolliert. Bei privat beschafften Arbeitsmitteln kann diese Sicherheit nicht gewährleistet werden.
Die Einhaltung dieser Anweisung ist für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter absolut verbindlich.

