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— Beschäftigte in einem Arbeitsverhältnis bei Klein‘s Backstube — Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis bereits beendet ist
— Beschäftigte in einem Leiharbeitsverhältnis
— Beschäftigte in einem Praktikum
— Stellenbewerber und -bewerberinnen
— Selbstständige, die Dienstleistungen für Klein‘s Backstube erbringen — Freiberuflich Arbeitende
— Beauftragte Unternehmen, beauftragte Sub-Unternehmen
— Zulieferunternehmen und deren Beschäftigte
Der persönliche Anwendungsbereich soll weit gefasst sein und umfasst alle Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über über potentielle Verstöße bei der Klein‘s Backstube GmbH erlangt haben.