Das Whistleblow-Management-System der Stadtbäckerei Hürth Klein‘s Backstube GmbH

MIA® WhisBlow

Vertrauenswürdig, strukturiert, anonym!

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Meldung im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) direkt in diesem System zu erfassen und anonym zu übertragen. Alternativ stehen Ihnen weitere interne Meldewege und externe Meldestellen zur Verfügung.

Die Whistleblowing Richtlinie (EU-Direktive 2019/1937) zum Schutz von Hinweisgebern hilft,

— Verstöße gegen das EU-Recht aufzudecken und zu unterbinden.
— die Rechtsdurchsetzung zu verbessern.
— Diese vor zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlichen Konsequenzen zu schützen.

Wer kann Informationen über Verstöße melden oder offenlegen?

— Beschäftigte in einem Arbeitsverhältnis bei Klein‘s Backstube — Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis bereits beendet ist
— Beschäftigte in einem Leiharbeitsverhältnis
— Beschäftigte in einem Praktikum
— Stellenbewerber und -bewerberinnen
— Selbstständige, die Dienstleistungen für Klein‘s Backstube erbringen — Freiberuflich Arbeitende
— Beauftragte Unternehmen, beauftragte Sub-Unternehmen
— Zulieferunternehmen und deren Beschäftigte

Der persönliche Anwendungsbereich soll weit gefasst sein und umfasst alle Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über über potentielle Verstöße bei der Klein‘s Backstube GmbH erlangt haben.

Was gilt als Meldung im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes für kleinsbackstube?

—  Missstände und Verstöße bei der Beförderung gefährlicher Güter
—  Verstöße gegen die Vorgaben zum Umweltschutz
—  Verstöße gegen die Regelungen des Verbraucherschutzes
—  Verstöße gegen die Vorgaben zum Datenschutz
—  Verstöße gegen Strafvorschriften
—  Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflichtzur Verfassungstreue darstellen
—  Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende EU-Rechtsakte
—  Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit sie dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane sind

Was gilt nicht als Meldung im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes für kleinsbackstube?

— Verstöße, die nicht die Klein‘s Backstube GmbH betreffen
— Alle gefühlten Verstöße, die im oberen Teil ungenannt bleiben

MELDEWEGE

 

W: kleinsbackstube.whisblow.online
T: 0221 78887-875
E: kleinsbackstube@whisblow.online

 

Persönlich

nach Terminvereinbarung: 

INSIGMA
IT Engineering GmbH
MIA® WhisBlow 
kleinsbackstube 

Europaallee 31 
50226 Frechen

 
Sie haben grundsätzlich für alle Meldungen die Möglichkeit, eine behördliche Meldestelle zu kontaktieren.

Das körnige Genießer-Brot

mit 31% Roggen

Malzkruste

Unsere Malzkruste, ein Weizenmischbrot mit Roggensauerteig, Hafer (5%) und Gerstenröstmalzmehl (1%), ist kräftig-malzig im Geschmack und ist besonders bekömmlich, da die Körner gut verqollen verarbeitet werden – so werden die wertvollen Nährstoffe besser vom Körper aufgenommen. Zudem wird unsere Malzkruste mit allerlei nährstoffreichem Dekor verfeinert: Die Teiglinge werden in Sesam, Leinsamen, Kürbiskerne, Roggenflocken, Soja, Sonnenblumenkerne und Haferflocken gewälzt bevor sie gut und kräftig ausgebacken werden. 

Rustikaler
Brotgenuss

mit 30% Dinkelmehl

König Ludwig Brot

Das kräftige König Ludwig Brot mit seiner scharf ausgebacken, crossen Kruste zählt zu den beliebtesten Broten von unseren Kunden. Insbesondere als typisches Sonntagsbrot ziert es mit seiner traditionellen, rustikalen Optik viele Frühstückstische. Das intensive Geschmackserlebnis ist Resultat einer raffinierten Komposition, u.a. aus Roggen-Sauerteig, Malzmehl und Dinkelvollkornschrot.