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Wie Sie wissen, gibt es seit diesem Jahr endlich die digitale Krankmeldung. Kein Papierkram mehr – hurra! Das bedeutet aber nicht, dass für Sie alles erledigt ist, sobald Sie die Praxistür hinter sich geschlossen haben.
Wenn Sie beim Arzt eine klassische Krankmeldung im Papierformat ausgehändigt bekommen („Ausfertigung zur Vorlage beim Arbeitgeber“), muss diese IM ORIGINAL unverzüglich im Personalbüro eingereicht werden – am besten per Post. Nur Originale können für die Lohnfortzahlung beachtet werden.
Wenn Sie keine Krankmeldung mehr vom Arzt bekommen, wurde diese bereits elektronisch an die Krankenkasse übermittelt. Dennoch müssen Sie sich direkt am ersten Tag Ihrer Krankheit per Mail im Personalbüro und Ihrem zuständigen Außendienst melden, damit wir den Beleg elektronisch bei der Krankenkasse abrufen können.
Rufen Sie bitte nur an, wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, uns per Mail über Ihre Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Nur Sie allein sind dafür verantwortlich, dass Ihre Arbeitsunfähigkeit gemeldet und/oder eingereicht wird. Sollte die Information darüber nicht erfolgen, können die Krankheitstage nicht vergütet werden.
Außerdem neu: Das Personalbüro ist ab sofort zu den folgenden Zeiten telefonisch für Sie erreichbar:
Montag bis Freitag von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr Haben Sie also Klärfälle, die Ihrer Meinung nach am besten persönlich besprochen werden sollten, rufen Sie bitte zu den genannten
Sprechzeiten an.